Have any questions?
+44 1234 567 890
DNA-Marker in den Tierzuchtbescheinigungen
Auf der letzten Tagung des Tierzuchtausschusses der EU-Kommission wurde beschlossen, das die zur Überprüfung der Identität erforderlichen DNA-Marker vollständig für die Tierzuchtbescheinigung für Zuchtmaterial vorliegen müssen. Die Angabe einer Untersuchungsnummer ist nur zulässig, wenn gleichzeitig ein Link angegeben wird, auf dem die vollständigen DNA-Marker abzurufen sind.
Wir empfehlen daher allen Züchtern dringend, die aktuell auszustellenden Zuchtbescheinigungen (oder ggf. zootechnical certificates) für Zuchtmaterial auf vollständige Angaben zu prüfen. Nur unter Vorlage der DNA-Marker für beide Elterntiere kann später ohne Probleme die notwendige Abstammungsüberprüfung zur Erstellung der Equidenpässe für die Fohlen erfolgen.